1. Schulungsunterlagen
Zu Beginn der Ausbildung bekommen Sie Ihre Schulungsunterlagen. Bringen Sie ihre Schulungsunterlagen immer zum Unterricht mit. Es wird nur Untericht abgehalten wenn die Schulungsunterlagen vorhanden sind.
2.Termine
Die Termine für den Theorieunterricht werden individuell bekannt gegeben. Es ist auch Einzelunterricht möglich. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Schülers zu einem fix vereinbarten Termin werden die Kosten für die Unterrichtseinheit dennoch fällig
3. Gesundheitliche Voraussetzungen
Mit Beginn der Ausbildung bestätigt der Schüler, dass er keine wie immer gearteten Krankheiten wie Herz-Kreislaufprobleme oder Einschränkungen durch vorangegangene Operationen oder Verletzungen hat, welche seine Gesundheit während Start, Fahrt und Landung gefährden. Spätesten vor der 1. Alleinfahrt muss der Schüler ein fliegerärtzliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 vorlegen.
4. Fahrtdauer
Die Fahrtdauer kann auf Grund verschiedenster Umstände variieren. Sie beträgt im Regelfall 1-1,5Stunden. Den Anweisungen des Lehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung ist der Lehrer berechtigt, die nächste Landemöglichkeit zu nutzen, wobei die Fahrt als konsumiert gilt.
5. Verweigerung des Unterrichts
Der Lehrer ist berechtigt den Unterricht zu verweigern wenn
a. Die vereinbarte Gebühr nicht entrichtet wurde
b. der Schüler offensichtlich unter Alkoholeinfluss oder unter Drogen steht oder geistig nicht zurechnungsfähig erscheint
c. die Kleidung nicht entspricht
d. den Anweisungen des Lehrers nicht Folge geleistet wird
6. Rauchverbot
Während der Startvorbereitungen, an Bord des Luftfahrzeuges und bis zur sicheren Verstauung des Ballons herrscht striktes Rauchverbot.
7. Kleidung
Von teurer und schmutzempfindlicher Kleidung wird abgeraten. Nach Möglichkeit sollen lange Hosen und Oberteile mit langen Ärmeln gewählt werden. Die Schüler müssen Schuhe mit flachen Absätzen tragen.
8. Versicherung
Sie sind während der Ballonfahrt entsprechend der Bestimmungen des Österreichischen Gesetzgebers versichert.
9. Online Streitbelegung
Liebe Kunden, am 09.01.2016 sind europaweit neue Verbraucherrichtlinien in Kraft getreten. Über eine Plattform für die Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission steht Verbrauchern ein alternativer Weg zu einem Gerichtsverfahren offen, wenn beim Onlinekauf Probleme auftreten. Die Informationspflicht betrifft hauptsächlich Online-Händler. Da auf unserer Website Waren oder Dienstleistungen online bestellbar oder buchbar sind, gilt für uns eine Informationspflicht zur Online-Streitbelegung. Sie gilt auch dann, wenn Produkte oder Dienstleistungen per Email oder auf sonstigen elektronischen Wegen bestellt werden können. Andernfalls droht die Gefahr einer Abmahnung wegen der Verletzung dieser Pflicht. Dazu müssen wir in den AGB unserer Website einen Link auf www.ec.europa.eu/consumers/odr/setzen.